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Jahrespressekonferenz des Landessozialgerichts 2019: Digitalisierung der Justiz und Herausforderungen der Sozialgerichtsbarkeit

Datum: 23.07.2019

Kurzbeschreibung: 

Die Digitalisierung der Justiz schreitet voran und seit Ende 2018 wird die elektroni-sche Gerichtsakte (e-Akte) in zwei Senaten des Landessozialgerichts pilotiert. Trotz der naturgemäß damit einhergehenden Umstellung von bewährten Arbeitsabläufen verläuft ihre Erprobung ausgesprochen erfolgreich, so dass der anstehenden flä-chendeckenden Einführung in der Sozialgerichtsbarkeit optimistisch entgegense-hen wird, wie Bernd Mutschler, Präsident des Landessozialgerichts Baden-Württemberg, herausstellte.

Einen in seinem Ausmaß außergewöhnlichen Verfahrenseingang brachte der Herbst des Jahres 2018 mit sich. Anfang November gingen bei den Sozialgerichten innerhalb weniger Wochen tausende Klagen der gesetzlichen Krankenkassen ge-gen Krankenhausträger auf Rückzahlung bereits abgerechneter Krankenhauskos-ten ein. Auslöser dieser Entwicklung war das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) von Dezember 2018, das eine Verkürzung der Verjährungsfristen für Forde-rungen zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern beinhaltet. Obwohl die be-troffenen Spitzenverbände zwischenzeitlich auch außergerichtliche Verhandlun-gen aufgenommen haben, steht zu befürchten, dass die Sozialgerichtsbarkeit noch lange mit der Abarbeitung dieser Klagen beschäftigt sein wird.

Beim Landessozialgericht gingen 2018 insgesamt 3.280 Berufungen und 498 Ver-fahren des einstweiligen Rechtsschutzes (sog. „Eilverfahren“) neu ein. Die Beru-fungseingänge waren nach einem Anstieg im Vorjahr wieder leicht rückläufig (Ein-gänge 2017: 3.447). Die Eingänge der Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz (Eingänge 2017: 489) bewegten sich etwa auf dem Niveau des Vorjahres. 2018 sind außerdem neun Verfahren, bei denen das Landessozialgericht im ersten Rechts-zug entscheidet, davon drei wegen vorgeblich überlanger Verfahrensdauer, einge-gangen. Trotz weiterhin hoher Eingangszahlen konnte aufgrund der guten perso-nellen Ausstattung auch 2018 ein weiterer Abbau der Bestände realisiert werden (3.106 unerledigte Verfahren am 31. Dezember 2018 im Vergleich zu 3.134 im Vor-jahr und 3.250 im Jahr 2016).

Seinen Dank bekundete der Gerichtspräsident allen Mitarbeiterinnen und Mitarbei-tern der gesamten Sozialgerichtsbarkeit, die durch ihren täglichen Einsatz dazu beigetragen haben, dass die Bürgerinnen und Bürger Baden-Württembergs nicht nur auf eine kompetente, sondern auch auf eine Entscheidung innerhalb einer vergleichsweise kurzen Bearbeitungszeit vertrauen konnten. Die durchschnittliche Verfahrenslaufzeit der Berufungen betrug 2018 mit 11,4 Monaten weniger als ein Jahr.

An den acht Sozialgerichten in Baden-Württemberg standen 135 Richterplanstellen zur Verfügung, am Landessozialgericht 52. Hinzu kommen in beiden Instanzen über 1.400 ehrenamtliche Richterinnen und Richter, wodurch eindrucksvoll die große Bedeutung des Ehrenamtes als ein durch eine Wahl legitimiertes Engage-ment in einer öffentlichen Funktion belegt wird.

Alexander Angermaier
Richter am Landessozialgericht
- Pressesprecher -

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